Förderung Existenzgründung

Allgemeines über Förderung für Existenzgründung
Bei der Gründung eines Unternehmens muss der Gründer unzählige Fragen und Probleme bewältigen. Rechtliche, organisatorische, steuerliche und finanzielle Vorgaben und Möglichkeiten müssen geklärt werden. Damit alles reibungslos abläuft, können unterschiedliche Hilfen in Anspruch genommen werden, die zum Teil durch den Europäischen Sozialfonds oder die Arbeitsämter gefördert werden. Eine kleine Auswahl dieser Möglichkeiten der Förderung für Existenzgründung wird im Folgenden dargestellt.

Vorgründercoaching als Förderung für Existenzgründung
Der Weg in die Selbstständigkeit stellt den Gründer vor viele Fragen. Um diese schon im Vorfeld zu klären, bieten IHK, Handwerks- und Handelskammern ein Vorgründercoaching an. Das Vorcoaching wird von den Bundesländern gefördert. Die Höhe der Förderung ist je nach Bundesland unterschiedlich. Während dieses Vorgründercoachings wird geklärt, ob das zu gründende Unternehmen Aussicht auf Erfolg verspricht, welche Förderung für Existenzgründung möglich ist, es werden Qualifikationen und Kenntnisse in speziellen Schulungen vermittelt und der, für eine Förderung für Existenzgründung unbedingt erforderliche, Businessplan wird erstellt. Für das Vorgründercoaching müssen einige Regeln beachtet werden, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können. Es müssen bereits konkrete Schritte der Existenzgründung vorliegen. Die zu gründende Firma darf noch nicht bestehen und die Inhalte der Selbstständigkeit dürfen auch noch nicht, im Hauptberuf, ausgeübt werden. Der Gründer muss für diese Beratung in Vorleistung treten und den Coach bezahlen. Nach Abschluss des Vorgründercoachings kann er die Rechnung, bei den zuständigen Stellen seines Bundeslandes, einreichen und erhält einen Teil der Kosten, als Förderung für Existenzgründung, zurück.

Gründercoaching als Förderung für Existenzgründung
Anders, als beim Vorgründercoaching, kann ein Gründercoaching in Anspruch genommen werden, wenn das Unternehmen bereits gegründet wurde. Die Gründung darf allerdings nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Ein Gründercoaching, im Rahmen einer Förderung für Existenzgründung, wird vom Europäischen Sozialfonds mit bis zu 90 % finanziell unterstützt. Der Gründer wird, durch anerkannte Berater der KfW-Beraterbörse, unterstützt. Der Antrag auf Gründercoaching, als Förderung für Existenzgründung, wird, regional, bei Partnern der KfW gestellt. Der Gründer wird in allen wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen von einem persönlichen Berater unterstützt. Der Berater hilft bei der Beantragung von Finanzierungen, der Optimierung des Konzeptes und der Marktanalyse. Bei dieser Form der Förderung für Existenzgründung ist zu beachten, dass das Beraterhonorar einen Gesamtbetrag von 6.000 Euro nicht übersteigen sollte, denn alles, über diesem Betrag, muss vom Gründer selbst gezahlt werden. Um ein Gründercoaching, zur Förderung der Existenzgründung, in Anspruch nehmen zu können, muss die Firma mit Sitz in Deutschland gegründet werden und in Vollzeit betrieben werden.

Finanzplanung für Existenzgründungen
Ganz wichtig ist das Aufstellen eines Finanzplanes und die Überlegung, wo die Mittel zur Förderung für Existenzgründung, beschafft werden können. Der Finanzplan muss, für die finanzielle Förderung für Existenzgründung, auch bei Förderbanken und den Arbeitsagenturen vorgelegt werden. Im Finanzplan muss enthalten sein, wie viel Kapital, für die Anfangsphase, die ersten Monate und die weiteren Monate/Jahre, einzuplanen ist. Hierbei ist es wichtig, monatliche Ausgaben, möglichst genau zu erfassen. Bei der Erstellung des Finanzplanes ist es besonders wichtig, die Hilfe der Gründerberatung in Anspruch zu nehmen. Zu dem Finanzplan gehört auch ein Investitionsplan. In diesem wird erfasst, wie viel Kapital für die Ausstattung des Geschäftes notwendig ist. Hierzu gehören auch die Ausgaben für Marketing, Geschäftsausstattung und Arbeitsmaterialien.
Außerdem muss für den Businessplan ein Umsatzplan erstellt werden. In diesem wird geschätzt, welche Umsätze, des zu gründenden Unternehmens, erwartet werden können. Aufgrund der Umsatzplanung kann das tägliche Einnahmeziel ermittelt und geschätzt werden, wie sich die Einnahmen entwickeln werden.
Mit der Aufstellung dieser drei Pläne lässt sich ermitteln, wie viel Startkapital benötigt wird. Bei der Aufnahme von finanziellen Mitteln, zur Förderung der Existenzgründung, muss auf jeden Fall Berücksichtigung finden, dass durch ein Darlehen Zinsen anfallen, die die monatlichen Einnahmen verringern. Aus diesem Grund sollte auch auf Eigenkapital zurückgegriffen werden können, um die Aufnahme der Fremdmittel so niedrig wie möglich zu halten. Eventuell helfen Verwandte und Freunde. Auch dieses Kapital muss zurückgezahlt werden, aber es erspart dem Gründer die Zinszahlungen. Bei der Berechnung des Startkapitals sollte die Summe auf keinen Fall zu niedrig angesetzt werden. Berücksichtigt werden sollte, dass nicht alles sofort klappt und geplante Anschaffungen teurer werden als erwartet. Die finanzielle Förderung für Existenzgründung kann pauschal nicht beurteilt werden, da die Finanzmittel, je nach Betrieb, in unterschiedlicher Höhe berechnet werden müssen. Die Geldmittel zur Gründung einer Arztpraxis sind zum Beispiel um ein vielfaches höher, als die Mittel zur Gründung eines Schreibservices. Viele Gründer machen den Fehler, den Bedarf des Startkapitals zu niedrig anzusetzen, was oft zum Scheitern des Betriebes, innerhalb der ersten Monate, führt. Das benötigte Startkapital sollte ebenfalls zusammen mit einem Gründungsberater berechnet werden.

Finanzielle Förderung für Existenzgründung durch die Bundesagentur für Arbeit
Eine Förderung für Existenzgründung kann auch durch die Arbeitsämter erfolgen. Voraussetzung hierfür ist eine bestehende Arbeitslosigkeit. Eine Förderung für Existenzgründung, aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus, wird durch die BafA nicht gefördert. Eine weitere Voraussetzung für eine Förderung für Existenzgründung, ist der Anspruch auf noch mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld I. Bei Antragstellung prüft das Arbeitsamt, ob die Gründung Erfolg verspricht und verlangt für diese Prüfung eine Stellungnahme der IHK, Handels- oder Handwerkskammer und einen Businessplan. Diesen kann der Gründer gemeinsam mit dem Berater beim Vorgründercoaching, zur Förderung für Existenzgründung, erstellen. Sollte das Arbeitsamt eine Förderung zur Existenzgründung bewilligen, erhält der Gründer einen unterschiedlichen Gründungszuschuss für zwei Zeiträume:
1. Die ersten sechs Monate erfolgt der Zuschuss in Höhe des ALG I zuzüglich von 300,00 Euro für die Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung)
2. Für weitere neun Monate ist es dann möglich, bei guten Umsätzen des Geschäftes und Vollzeittätigkeit in diesem, weitere 300,00 Euro monatlich für die soziale Absicherung zu erhalten.
Die Gewährung dieser Zuschüsse liegt im Ermessen der Arbeitsagenturen. Ein Rechtsanspruch auf diese Zuschüsse besteht nicht. Diese Förderung der Existenzgründung ist, zur Sicherung des privaten Lebensunterhaltes, in den ersten Monaten der Selbstständigkeit gedacht. Das Startkapital wird mit dieser Förderung der Existenzgründung nicht beschafft.

Die Förderung für Existenzgründung durch Darlehen und Kredite
Der Hauptansprechpartner über Förderung für Existenzgründung ist, deutschlandweit, die KfW Förderbank. Hier erhältlich sind hauptsächlich das Förderdarlehen und der Gründerkredit. Voraussetzung für ein Förderdarlehen oder Gründerkredit ist auch hier die Darlegung der Geschäftsidee und ein Erfolg versprechender Businessplan. Bei der Beantragung soll ein Vorgründer- oder Gründercoaching nachgewiesen werden. Ein Vorteil, der Förderung zur Existenzgründung durch die KfW, sind niedrige Zinsen.
Des weiteren gibt es, für die finanzielle Förderung für Existenzgründung, im gesamten Bundesgebiet Förderbanken, Beteiligungsgesellschaften und Bürgschaftsbanken, die bei der Beschaffung von Fördermitteln, behilflich sind. Diese Unternehmen sind, anders als die KfW, in den einzelnen Bundesländern tätig. Die Adressen sind bei der IHK, der Handels- und Handwerkskammer ebenso erhältlich, wie bei der Hausbank des Gründers. Die Hausbank kann auch als Kreditgeber fungieren. Jedoch sind die Zinsen hier erheblich höher als zum Beispiel bei der KfW. Außerdem wird die Hausbank eine Absicherung des Darlehens verlangen. So zum Beispiel die Eigentumswohnung, das eigene Haus oder eine Bürgschaft von Verwandten oder Freunden.
Ganz wichtig sind, für jede Art der Unternehmensgründung, die richtige Planung und das Know How. Bevor der Gründer in die Selbstständigkeit startet, muss er sich auf jeden Fall mit den rechtlichen und steuerlichen Aspekten vertraut machen. In fast allen Städten werden Seminare zur Existenzgründung und zur Förderung für Existenzgründung angeboten. In diesen Seminaren werden Kenntnisse über Unternehmensorganisation, Finanzplanung, Steuerrecht, Buchführung etc. vermittelt. Jeder Gründer sollte sich vorab in einem solchen Seminar diese Kenntnisse aneignen. Mit diesem Wissen fallen weniger Stunden für den Vorgründer- oder Gründercoach an und dieser kann sich mehr auf die Ziele und die Finanzplanung des neuen Unternehmens konzentrieren. Diese Seminare werden von den Handels-, Handwerkskammern und der IHK angeboten. Der Gründer lernt, wie er die Ein- und Ausnahmen verbucht, welches Gewerbe er anmelden muss, wie er sich privat sozial absichert, unnötige, private Kosten aufzuspüren und seine Idee weiter zu entwickeln. Diese Seminare sind in vielen Städten kostenlos oder sehr günstig. In einigen Städten gibt es auch Gründer-Stammtische. Bei diesen Treffen beraten Geschäftsleute mit, schon länger bestehenden Geschäften, Gründer von neuen Unternehmen.

Resümee zur Förderung für Existenzgründung
Viele Unternehmensgründer haben eine gute Idee, starten aber, ohne sich vorher beraten zu lassen, obwohl es viele Hilfen und Förderung für Existenzgründung gibt. Solche Gründungen sind oft zum Scheitern verurteilt. Die Hilfen in die Selbstständigkeit sind umfangreich und die Hürden, sie in Anspruch nehmen zu können, weniger hoch als oftmals angenommen. Vorgründer- und Gründerberater helfen bei der Umsetzung der Selbstständigkeit und vermitteln Wissen, um finanzielle Förderung zur Existenzgründung zu erhalten. Der Start in die Selbstständigkeit kann, durch die Förderung für Existenzgründung, erheblich erleichtert werden. Bei der richtigen Beratung und Planung hat, das zu gründende Unternehmen, wesentlich mehr Chancen erfolgreich zu werden, als bei einem Alleingang. Die Erstellung von Business-, Finanz- und Umsatzplan, sind wichtige Anforderungen, um finanzielle Fördermittel für die Existenzgründung zu erhalten und bedürfen des Wissens eines Fachmannes. Durch die Bezuschussung, der Vorgründer- und Gründerberatungen, entstehen dafür nur geringe Kosten, aber der Erfolg des Unternehmens wird um ein vielfaches gesteigert. Auch die Aufnahme von Darlehen oder Krediten ist von diesen Planungen abhängig. Bei einem unzureichenden Businessplan erhält der Gründer, weder von der Agentur für Arbeit, noch von der KfW oder Förderbanken, das benötigte Startkapital. Fördermittel für Existenzgründung sind immer abhängig von der Aussicht auf Erfolg des zu gründenden Unternehmens. Jeder Existenzgründer sollte diese, umfassenden, Hilfen in Anspruch nehmen.